EU-Verpackungsverordnung: Anforderungen für Kartonverpackungen
Versand- und Produktverpackungen aus Karton von Ebro Color sind unverzichtbar, um Produkte sicher zu verpacken und den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung unterscheiden sich von Land zu Land und wirken oft komplex. Dieser Artikel gibt eine einfache Übersicht über die wichtigsten Anforderungen, die für Kunden von Ebro Color relevant sind.
1. Sichtbarkeit und Lesbarkeit der Kennzeichnung
Ein zentrales Anliegen der EU-Verpackungsverordnung ist die klare Kennzeichnung von Verpackungen. Alle wichtigen Angaben müssen gut sichtbar, lesbar und unverwischbar angebracht sein. Unsere Empfehlung ist es, solche Angaben direkt auf die Verpackung zu drucken, um eine dauerhafte und gut sichtbare Lösung sicherzustellen. Ein Beiblatt im Inneren der Verpackung könnte leicht übersehen werden, weshalb wir diese Variante nicht empfehlen.
2. Materialzusammensetzung
Für die Verpackungen von Ebro Color reicht es in der Regel, "Karton" als Materialangabe zu verwenden. In Italien sind solche Angaben sowie Recyclinghinweise verpflichtend, ebenso in Frankreich, wo das sogenannte Triman-Logo vorgeschrieben ist. In Deutschland hingegen gibt es (Stand 2024) noch keine einheitliche Verpflichtung zur Angabe der Materialzusammensetzung. Das Recycling-Symbol (♻️) kann optional zur besseren Orientierung der Verbraucher verwendet werden, ist jedoch nicht immer gesetzlich erforderlich.
3. Angaben zur Wiederverwendbarkeit (QR-Code)
Die Nutzung eines QR-Codes bietet eine einfache Möglichkeit, Verbraucher umfassend zu informieren, ohne viel Platz auf der Verpackung einzunehmen. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Verwendung eines QR-Codes besteht allerdings nicht. Für Verpackungen aus Karton ist dies meist nicht notwendig, da solche Verpackungen in der Regel keine komplexen Informationen erfordern. Diese Option bleibt freiwillig und kann genutzt werden, um die Transparenz des Unternehmens zu steigern.
4. Informationen zur Getrenntsammlung
Hinweise zur Getrenntsammlung sind in einigen EU-Ländern, wie Frankreich und Italien, verpflichtend. Diese Symbole oder Hinweise erleichtern die richtige Entsorgung und das Recycling. Es ist wichtig, diese Hinweise in der jeweiligen Landessprache anzubringen – beispielsweise "Veuillez trier correctement" in Frankreich. Diese Maßnahmen tragen zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei und sind leicht umzusetzen.
Wiederverwendbare Verpackungen müssen als solche gekennzeichnet werden. Dies schafft einen Mehrwert für den Endkunden, da es die Wiederverwendbarkeit verdeutlicht und eine einfache Entscheidung zur Mehrfachnutzung ermöglicht. Versandkartons und Produktverpackungen aus Karton gelten jedoch in der Regel nicht als wiederverwendbare Verpackungen, da sie oft für den einmaligen Versand oder den einmaligen Gebrauch konzipiert sind und nicht für einen Mehrwegkreislauf ausgelegt sind.
Konkrete Ansprechpartner
Da die Anforderungen je nach Produkt und Land unterschiedlich sind, kann es sinnvoll sein, sich bei Fragen an Experten zu wenden. Lokale Industrie- und Handelskammern (IHK) können oft erste Hinweise geben. Für detailliertere Beratungen zur Konformität von Verpackungen helfen externe Firmen wie Smithers Pira oder SGS Institut Fresenius weiter. Solche Beratungen kosten jedoch, weswegen es sinnvoll sein könnte, zunächst zu prüfen, ob dies für eine einfache Kartonverpackung nötig ist. Ein Fokus auf den regionalen Markt kann Anforderungen vereinfachen, sodass geprüft werden sollte, ob ein Verkauf ins Ausland geplant ist oder der Fokus vorerst auf Deutschland liegt.
Fazit
Mit der richtigen Vorbereitung lassen sich die Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung gut erfüllen. Ebro Color unterstützt Sie dabei, alle notwendigen Kennzeichnungen korrekt anzubringen, damit Ihre Kartonverpackungen hochwertig und gesetzeskonform sind. So bleiben Ihre Verpackungen stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung – einfach, transparent und nachhaltig. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Hinweis: Dieser Blogartikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.