Die EU Entwaldungsverordnung EUDR sorgt seit 2023 für viele Fragen. Besonders Unternehmen, die Faltschachteln nach Maß und bedruckte Produktverpackungen aus Karton einsetzen, sind unsicher, ob ihre Verpackungen betroffen sind und welche Nachweise sie für den Zoll benötigen.
Die gute Nachricht. Für die meisten Kartonverpackungen ist die Lage überschaubar. Ebro Color als zuverlässiger Hersteller in Deutschland sorgt dafür, dass Sie rechtssicher und praxisnah mit der EUDR arbeiten können, ohne sich im Gesetzestext zu verlieren.
Hinweis. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Er gibt den Kenntnisstand von Ebro Color im November 2025 wieder.
Kurzüberblick. Was regelt die EUDR überhaupt?
Die EUDR gilt für bestimmte Rohstoffe wie Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rind und Kautschuk und für Produkte, die diese Rohstoffe enthalten. Ziel ist es, Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern, die mit diesen Rohstoffen verbunden sind.
Für Verpackungen aus Papier und Karton ist vor allem relevant, dass Holz ein betroffener Rohstoff ist. Ob Ihre Verpackung wirklich EUDR pflichtig ist, hängt aber nicht nur vom Material ab, sondern vor allem davon, wie die Verpackung auf den Markt gebracht wird.
Wann sind Kartonverpackungen überhaupt EUDR pflichtig
Die EU Auslegungshilfen und Branchenleitfäden machen einen zentralen Punkt deutlich. Verpackungen aus Papier oder Karton sind nur dann relevant, wenn sie als eigenes Produkt auf den Markt gebracht werden.
Es gibt zwei Grundfälle.
- Verpackung als eigenständiges Produkt. Zum Beispiel leere Faltschachteln, Versandkartons, Papiertragetaschen, Archivboxen. Diese Produkte können EUDR pflichtig sein.
- Verpackung als Teil eines Produkts. Zum Beispiel Schokolade in einer Kartonschachtel, Nahrungsergänzungsmittel in einer bedruckten Faltschachtel, Kosmetikflakon im Umkarton. In diesen Fällen richtet sich die EUDR nach dem verpackten Produkt, nicht nach der Verpackung.
Beispiele aus der Praxis
| Verpackungssituation | EUDR Pflicht für die Verpackung? | Begründung |
|---|---|---|
| Schokolade in einer bedruckten Kartonschachtel | Keine EUDR Pflicht für die Schachtel | Die Faltschachtel dient nur als Verpackung des Produkts |
| Leere Faltschachteln oder Versandkartons | Mögliche EUDR Pflicht | Die Kartons werden als eigenständige Produkte verkauft |
| Leere Verpackungswaren (z. B. Faltschachteln, Versandkartons) meist unter Kap. 48, z. B. HS 4819 | Mögliche EUDR Pflicht | Sie gelten als eigenständige Produkte |
| Umkarton eines Importprodukts | Keine EUDR Pflicht für den Karton | Gehört zur Ware und wird nicht separat vertrieben |
Merksatz. Sobald ein Produkt verpackt wurde, gilt die EUDR für das verpackte Erzeugnis, nicht für die Verpackung selbst – sofern die Verpackung nicht als eigene Ware in Verkehr gebracht wird. Daher wird keine Sorgfaltserklärung mit Referenz für die Faltschachteln von Ebro Color benötigt, wenn innerhalb der EU verpackt wird und das verpackte Produkt selbst nicht EUDR relevant ist.
Rollen im Gesetz. Operator, Trader und weitere Kategorien
Die EUDR unterscheidet mehrere Rollen mit unterschiedlichen Pflichten.
Operator
Operator ist, wer ein relevantes EUDR Produkt erstmals auf den EU Markt bringt oder aus der EU exportiert. Operatoren müssen eine Due Diligence Erklärung (DDS) im TRACES-System abgeben und sicherstellen, dass ihr Produkt entwaldungsfrei ist.
Beispiel. Der Import von holzbasiertem Kraftpapier als eigenständige Ware kann EUDR pflichtig sein, auch wenn das Papier später zu Kartonverpackungen verarbeitet wird.
Trader
Trader verkaufen relevante Produkte innerhalb der EU weiter. Für kleine und mittlere Unternehmen sind die Pflichten deutlich reduziert. In vielen Fällen besteht keine Pflicht zur eigenen Due Diligence Erklärung.
Wichtig für Kunden von Ebro Color. Wer fertige Produkte inklusive Verpackung weiterverkauft, wird nicht zum Operator für die Verpackung.
Neue Kategorien in der Diskussion
In Entwürfen zur Anpassung der EUDR werden zusätzliche Kategorien diskutiert, zum Beispiel Micro and small primary operators mit vereinfachter Erklärung sowie ein vorgeschlagener Downstream Operator mit reduzierten Sorgfaltspflichten. Diese Ansätze sind derzeit noch in Diskussion und nicht verbindlich umgesetzt. Ebro Color beobachtet diese Entwicklungen aufmerksam und aktualisiert Informationen für Kunden, sobald es Klarheit gibt. Ergänzend dazu bietet der EUDR Verpackungs Assistent von Ebro Color eine erste Orientierung speziell für Papier und Kartonverpackungen.
Zollabwicklung. Wie sich nachweisen lässt, dass eine Verpackung nicht EUDR pflichtig ist
Für Materialien wie 100 Prozent Recyclingkarton oder Bagasse Karton kann im Zollverfahren ein spezieller Code genutzt werden, um zu dokumentieren, dass die Ware nicht unter die EUDR fällt.
Code Y129 für nicht EUDR relevante Waren
In der Praxis wird häufig der Dokumentencode Y129 genutzt, um anzuzeigen, dass die Ware nicht aus relevanten Rohstoffen nach EUDR besteht. Bitte stimmen Sie die Verwendung des Codes im Einzelfall mit Zoll oder Spediteur ab.
Empfohlene Formulierung für das Unterlagenfeld 12 03.
Y129. Ware fällt nicht unter die EUDR, da sie nicht aus relevanten Rohstoffen gemäß Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung EU 2023 1115 besteht. Material. 100 Prozent Recyclingkarton oder Bagasse.
Ebro Color stellt auf Wunsch eine passende Formulierungshilfe zur Verfügung, damit Ihre Zollpapiere klar und konsistent sind.
Übergangsphase. Was für Karton vor und nach dem 30. Dezember 2025 gilt
Die EU Verordnung 2023/1115 EUDR gilt ab dem 30. Dezember 2025. Für Kartonverpackungen ist entscheidend, wann das zugrundeliegende Material oder Produkt erstmals auf den EU-Markt gebracht wird. Die EUDR unterscheidet klar zwischen Ware, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurde und Ware, die danach erstmals bereitgestellt wird.
Produkte, die vor dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht wurden
Diese Produkte fallen nicht unter die EUDR. Für sie gelten weiterhin die bisherigen Regeln der EU Timber Regulation (EUTR). Eine DDS oder Referenznummer ist dafür nicht erforderlich.
Auf Wunsch ergänzt Ebro Color eine eindeutige Formulierung auf Ihrer Rechnung:
„Verwendeter Karton wurde vor dem 30.12.2025 in Verkehr gebracht und fällt nicht unter die EUDR.“
Produkte, die nach dem 30. Dezember 2025 in Verkehr gebracht werden
Für diese Produkte gelten die EUDR-Vorgaben vollständig. Ebro Color ordnet dafür die Referenznummern der DDS-Erklärungen unserer Kartonlieferanten den jeweiligen Produktionen eindeutig zu.
Falls Sie Kartonverpackungen als eigenständige Produkte exportieren oder importieren, kann zusätzlich eine eigene DDS im TRACES-System notwendig sein. Ebro Color stellt hierfür alle relevanten Informationen bereit.
Wichtig für die Praxis
DDS-Erklärungen werden nicht automatisch erzeugt. Sie müssen im Bedarfsfall für jede betroffene Lieferung manuell im TRACES-System abgegeben werden. Das gilt jedoch ausschließlich, wenn die Verpackung selbst das gehandelte Produkt ist.
Keine DDS notwendig für verpackte Endprodukte
Wenn Sie fertig verpackte Produkte ausliefern, zum Beispiel Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel in Faltschachteln von Ebro Color, ist die Verpackung nicht das relevante Produkt. In diesen Fällen ist die EUDR für die Verpackung nicht relevant.
Geolokationsdaten und Sorgfaltspflichten
Geokoordinaten werden nur dort benötigt, wo eine DDS abzugeben ist – also bei Operatoren oder bestimmten Nicht-SME-Tradern. Kleine und mittlere Trader (SME) müssen keine DDS einreichen und keine Geolokationsdaten speichern. Entscheidend ist, dass die vorgelagerte Lieferkette ordnungsgemäß geprüft wurde und gültige Referenznummern vorliegen.