EUDR und Kartonverpackungen 2026. Orientierung für Kunden von Ebro Color

 

Kurzüberblick. Was regelt die EUDR überhaupt?

Die EUDR gilt für bestimmte Rohstoffe wie Holz, Soja, Kaffee, Kakao, Palmöl, Rind und Kautschuk und für Produkte, die diese Rohstoffe enthalten. Ziel ist es, Entwaldung und Waldschädigung zu verhindern, die mit diesen Rohstoffen verbunden sind.

Für Verpackungen aus Papier und Karton ist vor allem relevant, dass Holz ein betroffener Rohstoff ist. Ob Ihre Verpackung wirklich EUDR pflichtig ist, hängt aber nicht nur vom Material ab, sondern vor allem davon, wie die Verpackung auf den Markt gebracht wird.

 

Wann sind Kartonverpackungen überhaupt EUDR pflichtig

Die EU Auslegungshilfen und Branchenleitfäden machen einen zentralen Punkt deutlich. Verpackungen aus Papier oder Karton sind nur dann relevant, wenn sie als eigenes Produkt auf den Markt gebracht werden.

Es gibt zwei Grundfälle.

  • Verpackung als eigenständiges Produkt. Zum Beispiel leere Faltschachteln, Versandkartons, Papiertragetaschen, Archivboxen. Diese Produkte können EUDR pflichtig sein.
  • Verpackung als Teil eines Produkts. Zum Beispiel Schokolade in einer Kartonschachtel, Nahrungsergänzungsmittel in einer bedruckten Faltschachtel, Kosmetikflakon im Umkarton. In diesen Fällen richtet sich die EUDR nach dem verpackten Produkt, nicht nach der Verpackung.

Beispiele aus der Praxis

Verpackungssituation EUDR Pflicht für die Verpackung? Begründung
Schokolade in einer bedruckten Kartonschachtel Keine EUDR Pflicht für die Schachtel Die Faltschachtel dient nur als Verpackung des Produkts
Leere Faltschachteln oder Versandkartons Mögliche EUDR Pflicht Die Kartons werden als eigenständige Produkte verkauft
Leere Verpackungswaren (z. B. Faltschachteln, Versandkartons) meist unter Kap. 48, z. B. HS 4819 Mögliche EUDR Pflicht Sie gelten als eigenständige Produkte
Umkarton eines Importprodukts Keine EUDR Pflicht für den Karton Gehört zur Ware und wird nicht separat vertrieben

Merksatz. Sobald ein Produkt verpackt wurde, gilt die EUDR für das verpackte Erzeugnis, nicht für die Verpackung selbst – sofern die Verpackung nicht als eigene Ware in Verkehr gebracht wird. Daher wird keine Sorgfaltserklärung mit Referenz für die Faltschachteln von Ebro Color benötigt, wenn innerhalb der EU verpackt wird und das verpackte Produkt selbst nicht EUDR relevant ist.

 

Wichtig für die Praxis: EUDR gilt bei EU-interner Verpackung nicht für den Karton

Wenn ein Produkt innerhalb der EU verpackt wird, gilt die EUDR nicht für die Verpackung, sondern ausschließlich für das verpackte Erzeugnis.

Das bedeutet konkret. Für Faltschachteln und Kartonverpackungen von Ebro Color müssen keine EUDR-DDS oder Referenznummern bereitgestellt werden, sofern Sie ein Endprodukt verpacken, das selbst nicht EUDR-relevant ist.

Nur wenn die Verpackung selbst die Ware darstellt (z. B. leere Faltschachteln oder Versandkartons als Handelsgut), kann die EUDR greifen, abhängig vom Material und vom Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

 

Rollen im Gesetz. Operator, Trader und weitere Kategorien

Die EUDR unterscheidet mehrere Rollen mit unterschiedlichen Pflichten.

Operator

Operator ist, wer ein relevantes EUDR-Erzeugnis erstmals auf dem EU-Markt in Verkehr bringt oder aus der EU exportiert. Operatoren müssen – sofern das jeweilige Produkt in den Anwendungsbereich der EUDR fällt – eine Due-Diligence-Erklärung (DDS) im TRACES-System abgeben und sicherstellen, dass dieses Produkt entwaldungsfrei ist.

Trader

Trader sind Marktteilnehmer, die ein relevantes EUDR-Erzeugnis innerhalb der EU weiterverkaufen oder verfügbar machen, ohne selbst Operator zu sein. Die Rolle bezieht sich dabei immer auf das jeweils relevante Produkt.

Wird ein Produkt bereits verpackt in Verkehr gebracht, ist für die Zwecke der EUDR das Produkt selbst maßgeblich – nicht die Verpackung, sofern diese ausschließlich als Verpackungsmittel dient. In diesen Fällen entsteht keine Operator- oder Trader-Rolle für die Verpackung.

Für kleine und mittlere Unternehmen (SME), die als Trader auftreten, besteht in der Regel keine Pflicht zur Abgabe einer eigenen Due-Diligence-Erklärung. Stattdessen verlangt die EUDR, dass relevante Informationen aus der Lieferkette (z. B. Referenznummern abgegebener DDS) vorgehalten und auf Anfrage weitergegeben werden können.

Neue Kategorien in der Diskussion

In Leitfäden und Diskussionen werden teilweise vereinfachte Bezeichnungen für bestimmte Marktteilnehmer verwendet. Rechtlich verbindlich sind jedoch ausschließlich die Rollen Operator und Trader gemäß der EUDR – jeweils bezogen auf das konkrete relevante Erzeugnis.

 

Zollabwicklung. Wie sich nachweisen lässt, dass eine Verpackung nicht EUDR pflichtig ist

Für Materialien wie 100 Prozent Recyclingkarton oder Bagasse Karton kann im Zollverfahren ein spezieller Code genutzt werden, um zu dokumentieren, dass die Ware nicht unter die EUDR fällt.

Code Y129 für nicht EUDR relevante Waren

In der Praxis wird häufig der Dokumentencode Y129 genutzt, um anzuzeigen, dass die Ware nicht aus relevanten Rohstoffen nach EUDR besteht. Bitte stimmen Sie die Verwendung des Codes im Einzelfall mit Zoll oder Spediteur ab.

Empfohlene Formulierung für das Unterlagenfeld 12 03.

Y129. Ware fällt nicht unter die EUDR, da sie nicht aus relevanten Rohstoffen gemäß Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang I der Verordnung EU 2023 1115 besteht. Material. 100 Prozent Recyclingkarton oder Bagasse.

Ebro Color stellt auf Wunsch eine passende Formulierungshilfe zur Verfügung, damit Ihre Zollpapiere klar und konsistent sind.

 

Übergangsphase und neuer Anwendungsbeginn der EUDR

Die EU-Entwaldungsverordnung (VO (EU) 2023/1115) wurde Ende Dezember 2025 offiziell angepasst. Nach der formellen Zustimmung des EU-Parlaments am 17. Dezember 2025 und des EU-Rates am 18. Dezember 2025 wurden die Änderungen am 23. Dezember 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und sind seitdem in Kraft.

Die EU-Institutionen haben dabei beschlossen, den Anwendungsbeginn der EUDR einheitlich um ein Jahr zu verschieben und die Pflichten für nachgelagerte Unternehmen und Händler zu vereinfachen.

Neuer Anwendungsbeginn

  • Große Unternehmen (Nicht-SME): ab 30. Dezember 2026
  • Kleine und mittlere Unternehmen (SME): ab 30. Juni 2027

Produkte, die vor dem jeweiligen Stichtag in Verkehr gebracht wurden

Produkte und Materialien, die vor dem jeweils geltenden Anwendungsbeginn erstmals in Verkehr gebracht wurden, fallen nicht unter die EUDR. Für diese Waren ist keine Sorgfaltserklärung (DDS) und keine Referenznummer erforderlich.

Produkte nach dem neuen Anwendungsbeginn

Für relevante Produkte, die nach dem Anwendungsbeginn erstmals in Verkehr gebracht werden, gelten die EUDR-Vorgaben vollständig. Ebro Color ordnet hierfür die Referenznummern der DDS-Erklärungen unserer Kartonlieferanten den jeweiligen Produktionen eindeutig zu.

Wichtig für die Praxis

DDS-Erklärungen werden nicht automatisch erzeugt. Sie müssen im Bedarfsfall für jede betroffene Lieferung im TRACES-System abgegeben werden. Das gilt jedoch ausschließlich, wenn die Verpackung selbst das gehandelte Produkt ist.

Wichtige Klarstellung zu Printprodukten und Verpackungen

Im Zuge der Anpassung der EUDR wurde beschlossen, dass bestimmte fertige Printprodukte wie Bücher, Zeitschriften und Magazine künftig nicht mehr unter die Vorgaben der Entwaldungsverordnung fallen. Faserbasierte Verpackungen aus Papier oder Karton bleiben davon unberührt. Für Verpackungen bleibt daher entscheidend, ob sie als eigenständiges Produkt in Verkehr gebracht werden.

Keine DDS notwendig für verpackte Endprodukte

Wenn Sie fertig verpackte Produkte ausliefern, zum Beispiel Kosmetik, Nahrungsergänzungsmittel oder Lebensmittel in Faltschachteln von Ebro Color, ist die Verpackung nicht das relevante Produkt. Wer fertig verpackte Endprodukte vertreibt, wird nicht zum Operator für die Verpackung. In diesen Fällen ist die EUDR für die Verpackung nicht relevant.

Falls Sie Kartonverpackungen als eigenständige Produkte exportieren oder importieren, kann zusätzlich eine eigene DDS im TRACES-System notwendig sein. Ebro Color stellt hierfür die relevanten Informationen bereit.

 

Geolokationsdaten und Sorgfaltspflichten

Für Kunden von Ebro Color entstehen in der Regel keine Pflichten zur Erhebung oder Speicherung von Geokoordinaten. Diese Daten betreffen ausschließlich die vorgelagerte Rohstoffgewinnung und sind Bestandteil der Sorgfaltserklärungen der jeweiligen Operatoren.

 

Hinweis: Dieser Blogartikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

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