EUDR Update 2026: Was sich für Kartonverpackungen jetzt ändert

Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) bleibt ein bewegendes Thema. Kurz vor Weihnachten 2025 kamen aus Brüssel wichtige Neuigkeiten: Die Verordnung wurde erneut verschoben und in zentralen Punkten vereinfacht.

Was sich geändert hat

Der wichtigste Punkt für die Verpackungsbranche: Die Sorgfaltspflicht liegt künftig nur noch beim sogenannten Erstinverkehrbringer, also dem Unternehmen, das Rohstoffe oder Vorprodukte erstmals in der EU auf den Markt bringt. Druckereien und Verpackungshersteller, die Papier und Karton aus EU-Quellen beziehen, müssen keine eigene Sorgfaltserklärung mehr einreichen. Der bürokratische Aufwand für nachgelagerte Betriebe entfällt damit nahezu vollständig.

Wer in der EU Verpackungen herstellt, kann davon ausgehen, dass das verwendete Papier bereits EUDR-konform ist. Für importierte Druckprodukte aus Nicht-EU-Ländern gilt das nicht automatisch.

Bis Ende April 2026 prüft die EU-Kommission weitere Vereinfachungen. Es bleibt Bewegung im Thema.

Was bedeutet das für Sie als Ebro Color Kunde?

Als Hersteller von Kartonverpackungen mit eigener Produktion in Deutschland beziehen wir unsere Rohstoffe überwiegend aus dem EU-Raum. Für diesen Anteil liegt die Sorgfaltspflicht bei unseren Vorlieferanten. Sollten Sie Fragen zu einem konkreten Produkt oder Material haben, sprechen Sie uns direkt an.

Fragen?

Sprechen Sie uns an. Wir beobachten die Entwicklungen kontinuierlich und informieren Sie, sobald sich Relevantes für Ihre Verpackungen ergibt.

Einen detaillierten Überblick zu Rollen, Pflichten und Zollabwicklung finden Sie hier: EUDR und Kartonverpackungen: Pflichten, Rollen und Praxis

Stand: März 2026. Die EU prüft bis April 2026 weitere Anpassungen, Details können sich noch ändern.

 

Hinweis: Dieser Blogartikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

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