PPWR-Konformitätserklärung: Muster, Aufbau und Verantwortung

Viele Unternehmen fragen aktuell nach einer PPWR-Konformitätserklärung für Verpackungen. Ein verbindliches, EU-weit standardisiertes Muster gibt es derzeit jedoch noch nicht.

In der Praxis kommt es deshalb auf eine nachvollziehbare und pragmatische Einordnung an – mit Fokus auf Material, Recyclingfähigkeit und Verpackungsdesign.

 

Wer ist verantwortlich?

Verantwortlich ist der Inverkehrbringer, also das Unternehmen, das die Verpackung zusammen mit dem Produkt erstmals auf den Markt bringt.

Verpackungshersteller wie Ebro Color stellen Verpackungen im Kundenauftrag her, sind jedoch in der Regel nicht für die Erstellung einer Konformitätserklärung verantwortlich.

Weitere Hintergründe zur Rollenverteilung und zu den allgemeinen Anforderungen der PPWR finden Sie hier:

 

Gibt es ein offizielles Muster?

Nach aktuellem Stand gibt es kein verbindliches Muster für eine PPWR-Konformitätserklärung. Viele Detailanforderungen werden derzeit noch weiter konkretisiert.

Unternehmen arbeiten deshalb aktuell mit eigenen, pragmatischen Vorlagen.

 

Was gehört in eine PPWR-Konformitätserklärung?

Eine sinnvolle Konformitätserklärung sollte kurz und auf die wesentlichen Punkte der Verpackung bezogen sein.

  • Angaben zum Inverkehrbringer
  • Beschreibung der Verpackung
  • Materialaufbau
  • Einordnung zu Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Verpackungsdesign
  • Datum und Unterschrift

 

Praxisbeispiel: Faltschachtel aus Karton

Ein typisches Beispiel ist eine Faltschachtel für ein Konsumprodukt, etwa eine Seifenschachtel.

Wird dafür ein unkaschierter GC2-Karton oder ein Recyclingkarton eingesetzt, ist die Verpackung im Papierrecycling grundsätzlich gut einordenbar. Aus Sicht der PPWR ist dies insbesondere im Hinblick auf Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz vorteilhaft.

Grundsätzlich gilt: Je einfacher der Materialaufbau, desto besser lässt sich die Verpackung recyclinggerecht einordnen.

 

Typische Fehler vermeiden

  • zu pauschale Aussagen wie „vollständig PPWR-konform“
  • Fokus auf chemische Einzelthemen statt auf die Gesamtverpackung
  • falsche Zuordnung der Verantwortung zum Verpackungshersteller

 

Wie Ebro Color unterstützen kann

Ebro Color unterstützt mit Angaben zum Materialaufbau, technischen Datenblättern sowie einer praktischen Einordnung zur Recyclingfähigkeit und zum Verpackungsdesign.

Die Erstellung der Konformitätserklärung selbst erfolgt jedoch durch den Inverkehrbringer.

 

Beispiel: PPWR-Konformitätserklärung (Kurzfassung)

Hinweis: Dieses Beispiel dient ausschließlich der Orientierung und stellt keine rechtliche Bewertung dar.


Unternehmen (Inverkehrbringer):
[Unternehmen, Adresse]

Verpackung:
[z. B. Faltschachtel für Produkt XY]

Material:
[z. B. GC2-Karton / Recyclingkarton]

Erklärung:
Hiermit erklären wir, dass die oben genannte Verpackung nach unserem aktuellen Kenntnisstand im Einklang mit den grundlegenden Anforderungen der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) steht.

Bewertung:
Recyclingfähigkeit, Materialeinsatz und Verpackungsdesign wurden berücksichtigt.

Ort, Datum, Unterschrift

Vorlage herunterladen

Alternativ können Sie die Kurzvorlage auch als Datei herunterladen und für Ihre Zwecke anpassen:

Hinweis: Unverbindliches Muster, dient ausschließlich der Orientierung.

 

Fazit

Eine PPWR-Konformitätserklärung sollte nicht unnötig komplex sein. Entscheidend ist eine sachliche und nachvollziehbare Einordnung der Verpackung mit Fokus auf Material, Recyclingfähigkeit und Design.

 

Hinweis: Dieser Blogartikel stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten wird empfohlen, spezialisierte Beratung in Anspruch zu nehmen, um die gesetzlichen Anforderungen vollständig zu erfüllen.

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